Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021 verlängert!

Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen gemäß §§ 233a i.V.m.  238 Abs. 1 Satz 1 AO ist nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verfassungswidrig.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 06.08.2021 den AEAO mit sofortiger Wirkung geändert.

Der § 4 Nr. 18 UStG, der die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Leistungen betrifft, wurde mit dem JStG 2019 zum 1.1.2020 neugefasst.

Pflegekräfte werden künftig nach Tarif bezahlt, ohne dass Pflegebedürftige dadurch überfordert werden.

Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UstG für Leistungen im Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie.

DStV-Präsident Elster fordert mehr Zeit für Jahresabschlüsse und Steuererklärungen 2020!

Alle Mieteinrichtungen in der Altenhilfe werden in der Regel zum 1. Juli 2021 einen neuen Folgefestsetzungsbescheid nach der Novellierung vom 4. September 2020 für ihre Einrichtungen von den Landschaftsverbänden in NRW erhalten.

Bei Computerhardware sowie Betriebs- und Anwendersoftware kann in der Gewinnermittlung eine ND von 1 Jahr zugrunde gelegt werden.

Das Dritte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) ist am 18. März 2021 in Kraft getreten.

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