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Steuerberatung für Privatpersonen in Münster
zuverlässig und immer auf dem neuesten Stand
ATC Münster GmbH in Münster ist Ihr Experte, wenn es um alle steuerrechtlichen Themen geht. Sei es die Erstellung der Steuererklärung, Beratung in steuerrechtlichen Fragen oder etwas anderes - wir stehen Ihnen gerne zur Seite.
Diese Bereiche deckt die Steuerberatung für Privatpersonen ab
Es gibt nichts zu verschenken! Bitte kontaktieren Sie unsere Steuerkanzlei, wenn Sie Beratung zu den folgenden Steuerangelegenheiten benötigen:
Steuererklärung für Arbeitnehmer
Beratung zur optimalen Steuerklasse in Ehe- und Lebenspartnerschaften
Welche Steuerklasse ist in Ihrem Fall von Vorteil, wenn beide Partner Einkommen beziehen? Sollten Sie sich für die Steuerklassen 3 und 5 entscheiden oder für die Kombination 4 und 4? Unser kompetentes Team steht Ihnen beratend zur Seite, sodass Sie künftig nicht mehr Steuern als notwendig zahlen müssen.
Beratung zur Vorsorge- und Vermögensplanung
Denken Sie schon heute an morgen: durch eine gemeinsame Analyse können wir anhand verschiedener Szenarien untersuchen, wie sich Ihr Vermögen in den kommenden Jahren entwickeln wird. Bedenken Sie, dass die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, um Ihren gewohnten Lebensstandard im Alter zu gewährleisten — eine private Vorsorge ist daher unerlässlich. Wir begleiten Sie bei der Entscheidung für eine private Altersvorsorge und erstellen maßgeschneiderte Lösung, die Ihren Wünschen entspricht.
Häufig gestellte Fragen
zur Steuererklärung für Privatpersonen
Im Folgenden gehen wir auf einige Punkte ein, die Sie als Privatperson sicherlich beschäftigen werden, bevor Sie zum ersten Mal unsere Steuerkanzlei beauftragen:
Privatpersonen müssen eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, wenn sie Freibeträge beim Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen haben, sie und ihr Ehepartner in den Steuerklassen 3 und 5 sind, Lohnersatzleistungen, zum Beispiel Eltern- oder Arbeitslosengeld erhalten haben, Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bekommen haben, sich scheiden lassen oder verwitwen und im selben Jahr wieder heiraten oder das Finanzamt sie zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert.
Als Privatperson sind Sie verpflichtet, Ihre Steuererklärung bis zum 31. Juli eines Jahres abgeben. Lassen Sie die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen, verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar des folgenden Jahres.
Da sich die Gebühren nach Ihrem Einkommen und der Steuerberatervergütungsverordnung richten, können wir keine pauschalen Auskünfte geben.
Die genannten Leistungen sind lediglich beispielhaft. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Anfragen bezüglich unserer Steuerberatung für Privatpersonen.
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!

