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Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
in Münster, Oelde und Steinfurt
Wir sind im Bereich der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung deutschlandweit aktiv!
Steht Ihre nächste Steuererklärung an? Wächst die Buchhaltung für Ihr Unternehmen? Oder wird die Unternehmensgründung immer konkreter? Dann brauchen Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, auf den Sie sich jederzeit verlassen können. ATC Münster GmbH ist Ihr Experte für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Consulting mit Standorten in Münster, Oelde und Steinfurt!
Mit unserer langjährigen Erfahrung und spezialisierten Expertise unterstützen wir Privatpersonen, Unternehmen, Ärzte, Onlinehändler, Non-Profit-Unternehmer und Immobilienbesitzer in allen Bereichen der Steuerberatung. Unser Team aus erfahrenen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bietet Ihnen maßgeschneiderte, strategische Konzepte, die Mehrwert für Ihre Finanzen schaffen. Durch Transparenz, klare Kommunikation und absolute Zuverlässigkeit pflegen wir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Nutzen Sie unser umfassendes Branchenwissen für Ihren Erfolg.
Häufige Fragen an unsere Steuerkanzlei
einfach beantwortet
Sie werden sicherlich viele Fragen haben, wenn Sie zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben. Hier beantworten wir Ihnen einige der am häufigsten gestellten Fragen. Sollten noch weitere Unklarheiten bestehen, können Sie jederzeit gerne Kontakt zu uns aufnehmen. Wir stehen Ihnen jederzeit mit einer umfassenden, individuellen Beratung zur Verfügung.
Die Abgabe der Erklärung muss beim zuständigen Finanzamt erfolgen. Dies kann auf persönlichem Wege, postalisch oder elektronisch geschehen. Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, kümmert er sich um die Abgabe an das Finanzamt.
Es ist möglich, einige Kosten wie Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale, Handwerkerkosten, Spenden, private Altersvorsorge, Kosten für die Kinderbetreuung und Werbungskosten abzusetzen.
Um die Steuererklärung einzureichen, benötigen Sie bestimmte Unterlagen, darunter allgemeine Angaben, Informationen zu Einkommen, Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
Die Kosten werden anhand der Steuerberatervergütungsverordnung bestimmt. Diese definiert einen Rahmen für das Honorar. Um genaue Gebühren zu berechnen, greift man auf die Zehnten zurück. Diese sind entweder zehn Prozent der Gesamtsumme oder ein Zehntel der Höchstgebühr.
Als Arbeitnehmer müssen Sie unter bestimmten Umständen Ihre Steuererklärung abgeben, wie etwa bei Lohnsteuerfreibeträgen, Einkünften, Lohnersatzleistungen, Einzelveranlagung bei Ehe- oder Lebenspartnern, Freibeträgen für Kinder, Steuerklassen bei Ehe- oder Lebenspartnern, Scheidung und Wiederheirat, Arbeitgeberwechsel beziehungsweise Eintrag S in der Lohnsteuerbescheinigung, Abfindung, Kapitalerträgen und Verlustvortrag. Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt Sie auch zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern kann, sollten die oben genannten Situationen nicht auf Sie zutreffen.
Die Steuererklärung muss bis spätestens 31. Juli des darauf folgenden Jahres beim Finanzamt eingereicht werden. Wurde sie von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich der Zeitraum bis zum Februar des übernächsten Jahres.
Haben Sie weitere Fragen zu unseren Leistungen oder möchten Sie uns beauftragen? Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns online.
Wir sind für Sie da!

