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Steuerberater für den Onlinehandel in Münster
spezialisiertes Team für Ihren Erfolg
Mit nur wenigen Klicks können Kunden ihre gewünschten Produkte bequem kaufen. Die Zahl der Käufer im Onlinehandel wächst Jahr für Jahr rasant und ermöglicht E-Commerce-Unternehmen geschäftlichen Erfolg. Gleichzeitig stellen sie sich jedoch einigen Herausforderungen, darunter auch bei der Bezahlung von Steuern!
Unsere Leistungen
als Steuerberater für Onlinehändler
Onlinegeschäfte müssen, ähnlich wie andere Unternehmen auch, Steuern abführen. Da viele Produkte ins Ausland versendet werden, reicht es nicht aus, das eigene Steuerrecht zu kennen. Unsere erfahrene und kompetente Steuerkanzlei ist auf Mandanten aus dem Onlinehandel spezialisiert.
Wir bieten ein umfangreiches Dienstleistungsangebot, darunter auch die notwendigen fundierten Kenntnisse der ausländischen gesetzlichen Richtlinien. Bereits seit vielen Jahren steht unsere Kanzlei zur Verfügung.
Buchhaltung
Beratung zur Umsatzsteuer
Welche Umsatzsteuern müssen Sie im Falle des Onlinehandels zahlen und wie hoch diese ausfallen? Fragen, die sich nicht ohne weiteres beantworten lassen. Um eine genaue Kalkulation zu erhalten, benötigen wir weitere Informationen zu den Ländern, die auf dem Weg zum Kunden durchquert werden und den Logistikprozessen der Waren. Vertrauen Sie unserer Kanzlei, um immer auf der sicheren Seite zu sein.
Häufig gestellte Fragen
zur Steuerberatung für Onlinehändler
Im Folgenden gehen wir auf einige Punkte ein, die unsere Mandanten aus dem Bereich Onlinehandel oft beschäftigen:
Ein Onlinehändler ist verpflichtet, Umsatzsteuer zu zahlen, wenn der jährliche Gewinn unter 24.500 Euro liegt. Darüber hinaus ist eine Einkommensteuer in Höhe von 14 Prozent bis 42 Prozent fällig. Diesbezüglich ist zu beachten, dass es einen Grundfreibetrag von 10.908 Euro gibt.
Zu der Höhe der Gebühren können wir Ihnen nach einer ausführlichen Beratung und Sichtung Ihrer Unterlagen Auskunft geben.
Wenn Sie im Jahr weniger als 600 Euro durch Online-Verkäufe verdienen, müssen Sie diese nicht versteuern.

