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Jahresabschluss erstellen lassen
in Münster
Die Gewinn- und Verlustrechnung in der Bilanz liefert ein klares Bild über die Geschäftszahlen.
Alle Kaufleute, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen am Ende des Geschäftsjahres einen Abschluss ihrer Finanzen ausstellen.
Wichtige Informationen zum Jahresabschluss
Unsere Klienten richten häufig Anfragen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss an uns. Hier beantworten wir die am häufigsten vorkommenden Fragen.
Der Jahresabschluss ist ein wichtiger Bestandteil der Rechnungslegung und beendet die Aufzeichnungen des Unternehmens für das Jahr. Es umfasst eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die Kreditgebern Einblick in die finanzielle Verfassung des Unternehmens gibt. Aber auch dem Unternehmer selbst bietet der Jahresabschluss nützliche Einblicke in die Finanzsituation der Firma.
Das Gesetz fordert, dass der Jahresabschluss eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und gegebenenfalls auch einen Anhang und einen Lagebericht beinhalten muss. Unsere Beratung hierzu bieten wir Ihnen gerne an.
Für den Jahresabschluss sind Steuerberater und Buchhalter als Ansprechpartner zuständig, wobei das Dokument durch den gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterzeichnet werden muss.
Das Original des Abschlusses muss für einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahrt werden.
Die Kosten richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).
Sollten Sie noch zusätzliche Anfragen zum Jahresabschluss haben, sind wir sehr gerne für Sie da. Unsere erfahrenen Experten garantieren Ihnen eine maßgeschneiderte und kompetente Beratung.

