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Bundestag beschließt Investitionssofortprogramm: Steuerliche Impulse für Wachstum und Innovation
Der Bundestag hat am 26. Juni 2025 das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm verabschiedet. Ziel ist es, Investitionen anzuregen und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Wesentliche Maßnahmen sind:
- Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (Juli 2025 bis Ende 2027)
- Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge
- Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für begünstigte E-Dienstwagen auf 100.000 €
- Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von 15 % (ab 2028) auf 10 % (ab 2032)
- Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes für nicht entnommene Gewinne auf 25 % bis 2032
- Ausweitung der Forschungszulage und Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. €
Der Finanzausschuss stimmte dem Gesetz am 25. Juni 2025 mit geringfügigen Änderungen zu, die finale Zustimmung des Bundesrats am 11. Juli 2025 steht noch aus. Das Programm soll steuerliche Entlastungen und mehr Planungssicherheit für Unternehmen schaffen. Der weitere Gesetzgebungsprozess wird genau beobachtet.
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