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ESG in der Wirtschaftsprüfung – Nachhaltigkeit wird prüfungsrelevant
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die sog. Food-and-Paper-Methode zur Aufteilung von Menüpreisen in der Systemgastronomie nicht sachgerecht ist, wenn sie zu unrealistischen Ergebnissen führt – etwa, dass der anteilige Preis eines Burgers im Menü höher liegt als dessen Einzelpreis. Geklagt hatte ein Gastronom, der Speisen und Getränke zu einem Gesamtpreis für den Außer-Haus-Verkauf anbietet und die Preisaufteilung intern nach Wareneinsatz berechnet hatte. Das Finanzamt forderte jedoch die Aufteilung nach Einzelverkaufspreisen und bekam nun vom BFH recht.
Die Richter betonten, dass nur dann von der Einzelpreis-Methode abgewichen werden darf, wenn die gewählte Alternative mindestens genauso sachgerecht ist. Im Streitfall war dies laut BFH nicht gegeben: Die Methode des Klägers bildete die wirtschaftliche Realität nicht korrekt ab und reagierte zudem unsauber auf Einkaufspreisänderungen. Das Urteil stellt klar, dass steuerliche Aufteilungen in der Gastronomie nachvollziehbar und realitätsnah erfolgen müssen.
Wir empfehlen den Gastronomen unsere Unterstützung bei der Preisaufteilung beim Menüs in Anspruch zu nehmen.

