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Sonderprüfungen
Die Bedeutung von Sonderprüfungen hat aller Art deutlich zugenommen. Neben Konzentrationsprozessen im Bereich der Industrie-, Dienstleistungs-, Gesundheits- und Sozialwirtschaft (z.B. Krankenhäuser und Altenhilfeeinrichtungen) haben hierzu insbesondere auch diverse schieflagen in Unternehmen beigetragen. Der Fokus liegt damit nicht mehr vorrangig in der Analyse und Aufbereitung der Vergangenheit, die wesentlich durch die Jahresabschlussprüfung abgedeckt wird, sondern zunehmend auf zukunftsorientierten Rechnungen, die ebenfalls einer Prüfung bedürfen.
Arten von Sonderprüfungen
Während die Jahresabschlussprüfung in der Regel jährlich anfällt, handelt es sich bei den Sonderprüfungen um situationsabhängige Prüfungen, für die es eines besonderen Anlasses bedarf. Zu nennen sind hier u.a.:
Unternehmenszusammenschlüsse
- ✔ Umwandlung
- ✔ Verschmelzung
- ✔ Abspaltung
- ✔ Kapitalerhöhungen
Sanierungsprüfungen
- ✔ Sanierungskonzepte
- ✔ Insolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit
- ✔ Insolvenz wegen Überschuldung
- ✔ Prüfung von Risiko- und Compliancemanagement-Systemen
- ✔ Unterschlagungsprüfung
- ✔ Zweckentsprechende Verwendung von Fördermitteln
Prüfung von Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG)
Hersteller, die größere Mengen an Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen, sind verpflichtet, jährlich eine Vollständigkeitserklärung (VE) im Register LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister abzugeben. Diese Erklärung muss durch einen registrierten prüfungsberechtigten Dritten erstellt, geprüft und testiert werden. Im Mittelpunkt der Prüfung stehen insbesondere die gemeldeten Verpackungsmengen sowie die ordnungsgemäße Systembeteiligung gemäß § 11 VerpackG. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung, Prüfung und Testierung Ihrer Vollständigkeitserklärung und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen fristgerecht erfüllt werden. Die Abgabe muss jeweils bis zum 1. Mai des Folgejahres erfolgen. Verspätete oder fehlerhafte Meldungen können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 10.000 € geahndet werden.
Hier geht es zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner: Mario Frielinghaus
Bescheinigung/Bestätigung/Vermerk
Bei einer Vielzahl dieser Sachverhalte und Anlässe wird eine Bescheinigung, Vermerk oder Bestätigung durch einen externen Prüfer, im Regelfall durch einen Wirtschaftsprüfer gefordert ist. Wir unterstützen Sie durch effiziente Prüfungsabläufe, durch erfahrene Prüfer und eine termingerechte Bereitstellung der Ergebnisse der Sonderprüfung.
Als spezialisierte Fachgesellschaft im Bereich der Gesundheits- und Sozialwirtschaft stehen wir nicht nur bei der Durchführung von Sonderprüfungen, sondern auch als Berater für alle Fragenstellungen im Zusammenhangt mit den oben genannten Sachverhalten für Sie bereit. Wir begleiten Sie auch bei komplexen Projekten und Strukturveränderungen.