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Personalfragebogen von Ihrem Steuerberater
in Münster
Laden Sie den Personalfragebogen jetzt bequem über unsere Website herunter.
Als Unternehmer möchten Sie sicherstellen, dass Sie die richtige Entscheidung bei der Personalauswahl treffen? Dazu möchten Sie vorab die zukünftigen Mitarbeiter kennenlernen? Dann ist der Einsatz von Personalfragebögen sinnvoll.
Unser Steuerbüro hat einen standardisierten Fragebogen zum Download für Sie bereitgestellt. Drucken Sie diesen einfach aus und legen Sie ihn den Bewerbern oder neuen Mitarbeitern zur Bearbeitung aus.
Was ist ein Personalfragebogen?
Im Rahmen eines standardisierten Personalfragebogens fragt der Arbeitgeber für das Arbeitsverhältnis bedeutsame Daten ab. Die Aushändigung von Personalfragebögen ist für den Arbeitgeber nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern dienen vielmehr als Entscheidungshilfe.
Für die inhaltliche Gestaltung des Dokuments ist die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich. Die Bewerber und neuen Mitarbeiter können das Ausfüllen des Personalbogens verweigern.
Welche Anfragen können im Angestelltenfragebogen enthalten sein?
Selbstverständlich kann der Arbeitgeber in dem Personalfragebogen nicht frei nach Belieben Fragen stellen.
Zulässig
Sind lediglich solche, die in seinem berechtigten Interesse liegen. Unter anderem können dies folgende Daten sein:
Erlaubt
sind in der Regel außerdem folgende Fragen:
Nicht erlaubt
Diese Fragen sind im Personalfragebogen unzulässig:
Alle Daten sind durch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Beschäftigtendatenschutzes geschützt.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserer Steuerkanzlei auf!
Haben Sie weitere Fragen zu unseren Leistungen? Interessieren Sie sich nicht nur für unseren Personalfragebogen, sondern auch für unseren Service in den Bereichen Steuererklärung, Jahresabschluss, Existenzgründungsberatung, Vermögensberatung oder Buchhaltung? Auch dann stehen wir Ihnen gerne zur Seite und freuen uns auf Ihre Anfrage via Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.
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