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Steuerberatung für Künstler in Münster
individuell und immer auf dem aktuellen Stand!
Seien Sie kreativ, wir übernehmen die Büroarbeit.
Wenn Sie in einem kreativen Beruf arbeiten, müssen Sie sich mit vielen bürokratischen Aufgaben befassen. Verzweifeln Sie nicht, sondern lassen Sie sich von unserem erfahrenen Team aus Steuerberatern helfen!
ATC Münster GmbH in Münster bietet Künstlern eine maßgeschneiderte Steuerberatung an, die speziell auf die besonderen Anforderungen der Kultur- und Kreativbranche angepasst ist.
Unser Ziel ist es, Ihre Steuerbelastung so gering wie möglich zu halten und Ihren beruflichen Erfolg bestmöglich auf die Herausforderungen der Zukunft auszurichten.
Die Inhalte der Steuerberatung
für Künstler im Überblick
Unser Steuerberatungsteam steht Ihnen zur Seite, wenn es um folgende Bereiche geht:
Businesspläne
Gesamtpaket rund um die Steuern
Wir übernehmen die Erstellung Ihrer Steuererklärung und senden sie an das Finanzamt, beraten Sie bezüglich des Mehrwertsteuerausweises und bezüglich Absetzungsmöglichkeiten von Reisekosten, führen die Buchführung und Abrechnung mit dem Finanzamt durch und stellen Ihnen gerne ein Konzept zur Steueroptimierung aufgrund der Verteilung der Steuerlast zur Verfügung.
Hat unser Angebot Sie neugierig gemacht? Möchten Sie gerne mehr über unsere Fähigkeiten bei der Steuerberatung für Künstler erfahren oder uns gleich beauftragen? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage via Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.
ATC Münster GmbH — passgenaue Lösungen für individuelle Mandanten!
Häufig gestellte Fragen
zur Steuerberatung für Künstler
Im Folgenden gehen wir auf einige Punkte ein, die Künstler in steuerlicher Hinsicht oft beschäftigen:
Als Künstler sind Sie verpflichtet, Einkommen-, Umsatz- und unter Umständen außerdem Gewerbe- und Körperschaftsteuer zu zahlen.
Eine konkrete Auskunft ist nach einer ausführlichen Beratung und Sichtung Ihrer Unterlagen möglich.
Selbstständige Künstler können sich als Kleinunternehmer eintragen lassen, sofern der Jahresumsatz höchstens 22.000 Euro beträgt. Der Vorteil ist, dass keine Umsatzsteuer zu zahlen ist.
Selbstständige Künstler können sich als Kleinunternehmer eintragen lassen, sofern der Jahresumsatz höchstens 22.000 Euro beträgt. Der Vorteil ist, dass keine Umsatzsteuer zu zahlen ist.
Ihre erfahrene Steuerkanzlei für Künstler – bei uns sind Sie richtig, wenn es um folgende Bereiche geht:
- Businesspläne
- Künstlersozialkasse
- Altersvorsorge
- Steuererklärung
- Buchhaltung

