Möglichkeit der Einzelfahrtbewertung aufgrund von Homeoffice!

Vereinfachung bei der Ermittlung der Kosten bei Betriebsveranstaltungen!

Erhöhung der Freigrenze von 44 € auf 50 € ab dem 01.01.2022!

Kleinere Mängel führen nicht mehr zur Verwerfung des Fahrtenbuches!

Die Eigenbetriebsdurchführungsverordnung (EigBetrDVO) wurde durch die am 29. Juni 2021 in Kraft getretene Aufhebungsverordnung ersatzlos aufgehoben

Die Einführung der eAU wurde von 2021 auf das Jahr 2022 verschoben.

Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns in 2022!

Ab 2022 ergeben sich weitere interessante Änderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Zum Jahreswechsel ändern sich die Beitragssätze der Krankenversicherung, die Entgeltgrenzen und die Verfahrungsweise zur Einreichung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

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