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Unternehmensbewertung – Neue Kapitalkostenempfehlung des FAUB – Stand 22.09.2025
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat seine Empfehlungen zur Marktrisikoprämie überarbeitet und an die aktuellen Entwicklungen auf den Kapitalmärkten angepasst.
Der FAUB überprüft regelmäßig, ob seine bisherigen Kapitalkostenempfehlungen noch im Einklang mit den realen Gegebenheiten am Kapitalmarkt stehen. Wenn dies nicht mehr der Fall ist, erfolgt eine Anpassung.
In den vergangenen Jahren zeigte die Zinsstrukturkurve – basierend auf der Svensson-Methode gemäß Bundesbank-Methodik – einen barwertäquivalenten Basiszinssatz nahe Null. Seit 2022 ist jedoch ein deutlicher Zinsanstieg zu verzeichnen, begleitet von einer phasenweise inversen Zinsstruktur. Im Jahr 2025 kam es zu einem weiteren Anstieg des Zinsniveaus und einer Normalisierung der Zinsstrukturkurve. Gleichzeitig sind die erwarteten Renditen am Aktienmarkt spürbar gesunken, was grundsätzlich für eine niedrigere Marktrisikoprämie spricht.
Im Rahmen seines pluralistischen Bewertungsansatzes berücksichtigt der FAUB sowohl historische nominale und reale Aktienrenditen als auch Ex-ante-Analysen impliziter Renditeerwartungen.
Die bisherige Empfehlung vom 25.10.2019 sah eine Marktrisikoprämie von 6 % bis 8 % (vor persönlichen Steuern) vor. Im heutigen Zinsumfeld würde diese Spanne rechnerisch zu einer überhöhten Gesamtrendite führen. Auch unter Berücksichtigung der Annäherung des aktuellen Zinsniveaus an historische Durchschnittswerte ist eine Anpassung der Marktrisikoprämie geboten.
Daher hat der FAUB am 16.09.2025 beschlossen, die empfohlene Bandbreite der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 5,25 % bis 6,75 % zu senken.
Zusätzlich wurde auf Basis des aktuellen Abgeltungssteuersystems eine entsprechende Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern in Höhe von 4,5 % bis 5,75 % abgeleitet.
Hinweis für unsere Mandanten:
Diese geänderten Kapitalkostenempfehlungen werden Auswirkungen auf Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 oder vergleichbaren Standards haben. Insbesondere kann es bei laufenden oder geplanten Bewertungsverfahren zu Anpassungen kommen. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Umsetzung der neuen Empfehlungen in konkreten Bewertungsfällen haben oder eine Überprüfung Ihrer bisherigen Bewertungsergebnisse wünschen.