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Steueränderungsgesetz 2025: Die wichtigsten steuerlichen Änderungen
Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 das Steueränderungsgesetz 2025 in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung verabschiedet. Ab dem Jahr 2026 sind zahlreiche steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen vorgesehen.
Ehrenamt & Gemeinnützigkeit
Ein zentrales Element ist die Förderung des Ehrenamts. Die Übungsleiterpauschale wird auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro angehoben. Zudem steigt die Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Körperschaften auf 50.000 Euro. Weitere Erleichterungen betreffen die Erhöhung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000€ sowie ein Wegfall der Sphärenzuordnung der Einnahmen bei Körperschaften, deren Einnahmen weniger als 50.000€ betragen. Darüber hinaus wird E-Sport künftig ausdrücklich als gemeinnützig anerkannt.
Pendlerpauschale
Gute Nachrichten für Berufspendler: Die Entfernungspauschale wird ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf 38 Cent je Entfernungskilometer erhöht – und das schon ab dem 1. Kilometer. Gleichzeitig wird für Steuerpflichtige mit geringen Einkünften die Mobilitätsprämie auch über 2026 zugesichert.
Steuersenkung in der Gastronomie
Zur Entlastung der Gastronomie wird der Umsatzsteuersatz für Speisen – ausgenommen Getränke – ab 2026 von 19 auf 7 Prozent abgesenkt.
Weitere Erleichterungen
Gewerkschaftsbeiträge werden künftig zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Werbungskosten anerkannt. Gleichzeitig erhöht der Gesetzgeber die Höchstbeträge für den steuerlichen Abzug von Parteispenden.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass das Steueränderungsgesetz noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bevor es zum 01.01.2026 in Kraft treten kann.