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Reform der privaten Altersvorsorge 2026: Das ändert sich ab 2027 für Sparer
Der Bundesrat hat am 08.05.2026 der Reform der privaten Altersvorsorge zugestimmt. Damit wird die bisherige Riester-Rente ab dem 01.01.2027 durch ein neues staatlich gefördertes Vorsorgemodell ersetzt. Ziel der Reform ist eine einfachere, flexiblere und renditestärkere Altersvorsorge mit erweiterten Fördermöglichkeiten.
Warum die Riester-Rente reformiert wird
Die Riester-Rente galt in den vergangenen Jahren zunehmend als kompliziert, teuer und wenig attraktiv. Viele Verträge wurden nicht mehr aktiv bespart. Mit der Reform möchte der Gesetzgeber die private Altersvorsorge modernisieren und insbesondere mehr Flexibilität sowie höhere Renditechancen ermöglichen.
Neues Altersvorsorgedepot mit ETFs und Fonds
Kernstück der Reform ist die Einführung eines staatlich geförderten Altersvorsorgedepots. Künftig können Sparer verstärkt in:
• Aktien,
• Fonds,
• ETFs
investieren.
Zusätzlich bleiben klassische Vorsorgeprodukte mit hoher Sicherheit weiterhin möglich.
Die wichtigsten Änderungen der Altersvorsorge-Reform 2026
Standarddepot mit gedeckelten Kosten
Ein öffentlich organisiertes Standarddepot soll den Einstieg in die private Altersvorsorge vereinfachen. Die Gesamtkosten des Vertrags werden auf maximal ein Prozent pro Jahr begrenzt.
100-Prozent-Beitragsgarantie bleibt erhalten
Sicherheitsorientierte Anleger können weiterhin Produkte wählen, bei denen alle eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn garantiert sind.
Neue 80-Prozent-Garantie mit höheren Renditechancen
Neu eingeführt wird eine Variante mit 80-prozentiger Beitragsgarantie. Dadurch können Teile des Kapitals flexibler investiert werden – mit höheren Renditechancen, aber auch höherem Risiko.
Einfacherer Wechsel zwischen Anbietern
Die Abschlusskosten werden künftig über die gesamte Laufzeit verteilt. Dadurch soll ein Anbieterwechsel deutlich einfacher werden.
Erweiterte Förderung auch für Selbstständige und Freiberufler
Die staatliche Förderung wird künftig deutlich ausgeweitet. Neben Arbeitnehmern können nun auch:
• Selbstständige,
• Freiberufler,
• Gewerbetreibende
die staatlichen Zuschüsse nutzen.
Damit reagiert der Gesetzgeber auf den steigenden Vorsorgebedarf außerhalb klassischer Angestelltenverhältnisse.
So hoch fällt die neue staatliche Förderung aus
Das bisherige Zulagensystem der Riester-Rente wird ersetzt.
Neue Grundzulage
• Bis 360 € Einzahlung pro Jahr: 50 Cent Förderung pro eingezahltem Euro
• Zwischen 360 € und 1.800 € Einzahlung: 25 Cent Förderung pro Euro
Die maximale Grundzulage beträgt künftig bis zu 540 € jährlich.
Kinderzulage bleibt attraktiv
Familien erhalten weiterhin bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Bestehende Riester-Verträge können weiterhin fortgeführt werden. Eine automatische Umstellung erfolgt nicht. Ab 2027 können jedoch keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden.
Ein freiwilliger Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot ist möglich, ohne dass bisherige Förderungen zurückgezahlt werden müssen.
Beratung zur privaten Altersvorsorge in Münster und Umgebung
Sie möchten prüfen, ob das neue Altersvorsorgedepot oder ein Wechsel aus der Riester-Rente für Sie sinnvoll ist? Wir beraten Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Privatpersonen bei steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um die neue Altersvorsorge ab 2027.
Unsere Beratung richtet sich an Mandanten in Münster, Oelde, Steinfurt, Coesfeld, Warendorf, Hamm, Ahlen, Telgte, Dortmund, Unna, Greven und Dülmen sowie im gesamten Münsterland.