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von admin
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Neues Verbraucherkreditrecht 2026: Strengere Regeln für „Buy Now, Pay Later“

Der Bundesrat hat am 08.05.2026 dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie zugestimmt. Ziel der Neuregelung ist ein stärkerer Verbraucherschutz bei Online-Finanzierungen sowie die Anpassung des Kreditrechts an die digitale Wirtschaft. Die meisten neuen Vorschriften gelten ab dem 20. November 2026.

Buy Now, Pay Later: Warum der Gesetzgeber jetzt handelt
„Kauf jetzt, bezahl später“-Modelle (Buy Now, Pay Later oder BNPL) werden im Online-Handel immer beliebter. Verbraucher können Waren sofort erhalten und den Kaufpreis später oder in Raten begleichen.
Besonders junge Verbraucher nutzen diese Angebote häufig, ohne zu erkennen, dass es sich rechtlich um Kreditverträge handelt. Laut BaFin haben bereits viele Nutzer den Überblick über offene Zahlungen verloren.

Kleinkredite und zinsfreie Finanzierungen künftig reguliert
Das neue Verbraucherkreditrecht erfasst künftig auch Finanzierungsmodelle, die bislang weitgehend unreguliert waren. Dazu gehören:
•    Kleinkredite unter 200 Euro,
•    kurzfristige Darlehen bis drei Monate Laufzeit,
•    zins- und gebührenfreie Finanzierungen,
•    klassische BNPL-Angebote im Online-Handel.

Damit sollen Verbraucher besser vor Überschuldung geschützt werden.

Die wichtigsten Änderungen im Verbraucherkreditrecht 2026
Strengere Kreditwürdigkeitsprüfung
Kredite dürfen künftig nur noch vergeben werden, wenn die Rückzahlung voraussichtlich möglich ist. Die Prüfung muss sich am Risiko, der Laufzeit und der Höhe des Kredits orientieren.

Mehr Schutz bei Zahlungsschwierigkeiten
Kreditgeber sollen Verbrauchern bei finanziellen Problemen entgegenkommen, etwa durch Stundungen oder verlängerte Laufzeiten.

Schutz sensibler Verbraucherdaten
Gesundheitsdaten oder Informationen aus sozialen Netzwerken dürfen bei der Bonitätsprüfung künftig nicht mehr verwendet werden.

Begrenzung des Widerrufsrechts
Das bisherige „ewige Widerrufsrecht“ bei fehlerhaften Vertragsangaben entfällt. Verbraucher können Kreditverträge künftig maximal zwölf Monate und 14 Tage widerrufen.

Gesetzliche Grenze gegen Kreditwucher
Übersteigt der Vertragszins den marktüblichen Zinssatz um mehr als 100 Prozent oder zwölf Prozentpunkte, gilt der Vertrag künftig ausdrücklich als sittenwidrig und damit als nichtig.

Digitalisierung im Kreditrecht: Verträge künftig ohne Unterschrift möglich
Der Gesetzesentwurf erleichtert außerdem den digitalen Vertragsabschluss. Für Verbraucherkreditverträge soll künftig keine eigenhändige Unterschrift mehr erforderlich sein. Dadurch werden digitale Finanzierungen und Online-Abschlüsse deutlich vereinfacht.

Beratung für Online-Händler und Unternehmen in Münster und Umgebung
Sie bieten Ihren Kunden Ratenzahlungen oder Buy-Now-Pay-Later-Modelle an? Dann sollten Sie die neuen gesetzlichen Anforderungen frühzeitig prüfen. Wir unterstützen Unternehmen, Online-Händler und Finanzdienstleister bei der rechtssicheren Umsetzung der neuen Verbraucherkreditvorschriften.
Unsere Beratung richtet sich an Mandanten in Münster, Oelde, Steinfurt, Coesfeld, Warendorf, Hamm, Ahlen, Telgte, Dortmund, Unna, Greven und Dülmen sowie im gesamten Münsterland.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und rechtssichere Unternehmensberatung.

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