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Neue Anforderungen an die GoBD 2025 – Digitales Belegwesen im Fokus
Zum 1. Januar 2025 sind neue Vorgaben der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) in Kraft getreten. Unternehmen müssen ihre digitalen Prozesse zur Belegablage und Archivierung noch stärker dokumentieren und die Nachvollziehbarkeit sicherstellen. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung rechtskonformer digitaler Buchhaltungssysteme und prüfen Ihre Prozesse im Rahmen einer steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Analyse auf GoBD-Konformität.

