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Mindestlohn steigt: Auswirkungen auf Minijobs
Zum Jahreswechsel treten wichtige Änderungen in Kraft, die Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen in Münster, Steinfurt, Coesfeld, Warendorf, Hamm, Ahlen, Telgte, Dortmund, Unna, Greven und Dülmen direkt betreffen: Der gesetzliche Mindestlohn wird stufenweise angehoben – ebenso wie die Verdienstgrenze für Minijobs.
Mindestlohn steigt bis 2027 auf 14,60 Euro
Das Bundeskabinett hat der Empfehlung der Mindestlohnkommission zugestimmt und die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) verabschiedet. Damit gilt ab dem 01. Januar 2026 ein Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Ein weiteres Jahr später, ab dem 01. Januar 2027, steigt der Mindestlohn erneut – auf 14,60 Euro brutto pro Stunde.
Diese Erhöhungen sollen die Lohnentwicklung an die allgemeine Preissteigerung anpassen und die Kaufkraft stärken – auch in wirtschaftlich aktiven Regionen wie Ahlen, Hamm oder Telgte.
Minijob-Grenze wird angepasst
Parallel zur Lohnanpassung steigt auch die Minijob-Grenze. Ab dem 01. Januar 2026 liegt sie bei 603 Euro brutto im Monat. Zum 01. Januar 2027 folgt eine weitere Erhöhung auf 633 Euro monatlich. Damit bleibt eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von rund zehn Stunden weiterhin möglich – ein wichtiges Signal für viele geringfügig Beschäftigte, zum Beispiel in Betrieben in Greven, Dülmen oder Unna.
Was bedeutet das für Unternehmen in der Region?
Unternehmen in Münster, Dortmund, Warendorf oder Coesfeld sollten ihre Personal- und Lohnstrukturen rechtzeitig anpassen. Die ATC Münster GmbH unterstützt Sie dabei mit individueller Lohnbuchhaltung und Beratung – zuverlässig, digital und rechtssicher.