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Geplante Steueränderungen für NPOs im Jahressteuergesetz 2025
Das Jahressteuergesetz 2025 bringt für gemeinnützige Organisationen (NPOs) eine Reihe wichtiger Änderungen mit sich. Ein erster Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Finanzen liegt dazu bereits vor. Selbsterklärtes Ziel der Änderungen ist es, die Bürokratie abzubauen, das Ehrenamt zu stärken und steuerliche Rahmenbedingungen zu verbessern. Mit diesen Erleichterungen ist ab 2026 zu rechnen.
Höhere steuerfreie Pauschalen für Übungsleiter und Ehrenamtliche
Die Übungsleiterpauschale soll von derzeit 3.000 auf 3.300 Euro jährlich steigen, während sich die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro erhöht. Beide Freibeträge gelten auch für Tätigkeiten bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts – vorausgesetzt, sie verfolgen gemeinnützige oder mildtätige Zwecke.
eSport als gemeinnütziger Zweck
Erstmals soll eSport als gemeinnütziger Tätigkeitsbereich anerkannt werden. Voraussetzung: Die Spiele dürfen keine realitätsnahe Gewaltdarstellung enthalten und nicht auf Gewinnerzielung ausgelegt sein. Ziel ist es, insbesondere Teamarbeit und kognitive Fähigkeiten zu fördern.
Weniger Aufwand bei der zeitnahen Mittelverwendung
Die Grenze, bis zu der Mittel nicht zeitnah verwendet werden müssen, wird deutlich angehoben – von 45.000 auf 100.000 Euro pro Jahr. Rund 90 % der steuerbegünstigten Körperschaften könnten dadurch von der Pflicht zur Mittelverwendungsrechnung befreit werden.
Grünes Licht für Photovoltaik-Projekte
Investitionen in erneuerbare Energien – etwa Photovoltaikanlagen – sollen ausdrücklich als gemeinnützigkeitsschonend gelten. Der Betrieb solcher Anlagen gefährdet nicht den Gemeinnützigkeitsstatus.
Weitere geplante Entlastungen:
- Die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steigt auf 50.000 Euro
- Bei Einnahmen unter 50.000 Euro entfällt die Pflicht zur Aufteilung in Zweckbetrieb und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Bei Verlusten soll eine Sonderregelung in Kraft treten.
Fazit
Die geplanten Änderungen bringen spürbare Erleichterungen für viele gemeinnützige Organisationen. Sie sollen ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten – vorbehaltlich weiterer Gesetzgebungsverfahren. Schon heute stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um für Sie das Beste aus den geplanten Steuererleichterungen herauszuholen – sprechen Sie uns an.