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ESG in der Wirtschaftsprüfung – Nachhaltigkeit wird prüfungsrelevant
Seit Beginn 2025 sind mittelständische Unternehmen ab einer bestimmten Größe erstmals verpflichtet, ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) im Lagebericht offenzulegen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betrifft auch viele Unternehmen, die bisher von dieser Berichtspflicht ausgenommen waren. Unsere Wirtschaftsprüfer begleiten Sie bei der Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte und prüfen die Kohärenz mit dem Jahresabschluss. Gemeinsam machen wir Ihr Unternehmen fit für die neuen Transparenzanforderungen.

