Have any questions?
+44 1234 567 890
E-Auto-Förderung 2026: Alle Eckdaten auf einem Blick
Die Bundesregierung führt zum Jahresbeginn ein neues Förderprogramm zur Elektromobilität ein. Private Haushalte können beim Kauf oder Leasing eines Elektroautos einen staatlichen Zuschuss von bis zu 6.000 Euro erhalten. Wie auch Sie die Förderung nutzen können, erfahren Sie hier:
Förderung unterschiedlicher E-Auto-Modelle
Die Förderung richtet sich an Käuferinnen und Käufer von reinen Elektroautos, aber auch an Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Technologie oder sogenannten Range-Extendern, sofern diese definierte CO₂-Grenzwerte einhalten. Unterstützt werden sowohl Kaufverträge als auch Leasingmodelle für Neufahrzeuge. Der Staat beteiligt sich dabei mit Zuschüssen zwischen 1.500 und 6.000 Euro je nach Fahrzeugtyp, Einkommen und familiärer Situation.
Einkommensgrenzen und Förderhöhe
Voraussetzung für die Förderung ist ein Bruttojahreseinkommen von maximal 80.000 Euro pro Haushalt. Für Kinder im Haushalt erhöht sich diese Grenze um 5.000 Euro pro Kind, wobei maximal zwei Kinder berücksichtig werden können, sodass sich eine Höchstgrenze von 90.000 Euro ergibt.
Innerhalb dieser Einkommensgrenzen gelten folgende Basissätze:
• 3.000 Euro für den Kauf eines reinen Elektroautos
• 1.500 Euro für Plug-in-Hybride oder Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerung
Haushalte mit geringerem Einkommen erhalten eine höhere Förderung. Besonders Familien mit zwei Kindern können – abhängig vom Einkommen – eine Unterstützung von bis zu 6.000 Euro erhalten.
Antragstellung und Umfang der Förderung
Die Beantragung erfolgt über eine zentrale Onlineplattform, die voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet wird. Die Förderung gilt jedoch rückwirkend ab Januar 2026, sodass auch bereits zugelassene Fahrzeuge berücksichtigt werden. Um förderfähig zu bleiben, muss das Fahrzeug mindestens drei Jahre gehalten werden.
Das Volumen dieses Förderprogramms reicht aus, um bis zu 800.000 Neufahrzeug zu fördern, und ist ein wichtiger Pfeiler des aktuellen Klimaschutzprogramms der Bundesregierung.