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Die Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Die Bundesregierung hat am 6. August 2025 einen Gesetzesentwurf zur effektiveren Bekämpfung von Schwarzarbeit beschlossen. Ziel ist es, Kontrollen effizienter zu gestalten und unrechtmäßige Strukturen schneller aufzudecken – mit spürbaren Folgen für Unternehmen in bestimmten Branchen.
Datenanalyse & Risikomanagement
Künftig sollen automatisierte Datenanalysen genutzt werden, um Verdachtsfälle gezielter zu identifizieren. Daten aus der Deutschen Rentenversicherung und den Landesfinanzbehörden werden mit denen der FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls) verknüpft. Ziel ist es, betrügerische Subunternehmerketten, Scheinfirmen und Verbindungen zur Organisierten Kriminalität frühzeitig zu erkennen. Unternehmen, die rechtskonform handeln, profitieren: Sie sollen seltener geprüft werden.
Digitalisierung der Prüfprozesse
Die Ermittlungs- und Prüfverfahren der FKS werden digitalisiert. Medienbrüche und Bürokratie sollen entfallen. Auch der Zugriff auf elektronische Unterlagen sowie Prüfungen außerhalb des Unternehmenssitzes werden vereinfacht. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollen dadurch entlastet werden.
Erweiterte Befugnisse der FKS
Die FKS erhält künftig mehr Eigenkompetenzen – insbesondere bei einfach gelagerten Fällen wie Leistungsbetrug durch nicht gemeldete Erwerbstätigkeit. Solche Verfahren kann die FKS künftig vollständig selbst abwickeln – von der Ermittlung bis zur Ahndung. Das entlastet nicht nur die Justiz, sondern beschleunigt auch die Verfahren deutlich.
Branchenfokus & Sofortmeldepflicht
Ein neuer Fokus liegt auf bestimmten Dienstleistungsbranchen wie Friseuren, Kosmetik- und Nagelstudios. Hier häufen sich laut Behörden Hinweise auf Schwarzarbeit, Geldwäsche und teilweise ausbeuterische Beschäftigungsformen. Diese Branchen sollen künftig offiziell als besonders anfällig für illegale Beschäftigung gelten. Für Arbeitgeber bedeutet das: Neu eingestellte Beschäftigte müssen sofort gemeldet werden, und Mitarbeitende sind verpflichtet, Ausweisdokumente mitzuführen.
Stärkere Zusammenarbeit mit Polizei & erweitertes Vorgehen bei Betrug
Durch den Zugang zum polizeilichen Informationsverbund und erweiterte Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung soll die FKS künftig auf Augenhöhe mit Polizei und Steuerfahndung agieren. So kann sie gezielter gegen organisierte Strukturen, Scheinrechnungsbetrug und illegale Beschäftigung vorgehen.
Fazit:
Die geplanten Änderungen bedeuten eine deutlich effektivere Bekämpfung von Schwarzarbeit – bei gleichzeitiger Entlastung für rechtskonforme Unternehmen. Unternehmerinnen und Unternehmer sollten sich frühzeitig auf die neuen Meldepflichten und Prüfmechanismen einstellen.

