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Der Mindestlohn steigt!
Handlungsbedarf für Arbeitgeber
Es ist beschlossene Sache: Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird in den nächsten Jahren schrittweise angehoben und erhöht sich dadurch
- ab 1. Januar 2026 auf 13,90 €
- ab 1. Januar 2027 auf 14,60 €.
Laut Statistischem Bundesamt sind bis zu 6,6 Millionen Jobs von der ersten Erhöhung betroffen – vor allem in Branchen wie dem Gastgewerbe und der Land- und Forstwirtschaft. Besonders Minijobber, Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland arbeiten aktuell unterhalb der neuen Mindestlohngrenze.
Für Arbeitgeber besteht akuter Handlungsbedarf: Prüfen Sie bestehende Arbeitsverträge, und passen Sie diese gegebenenfalls an. Dies trifft besonders auf den Minijobbereich zu, da hier parallel zum Mindestlohn auch die maximale monatliche Verdienstgrenze steigen wird – auf voraussichtlich 603€ zum 01.01. 2026 und 633€ zum 01.01.2027.
Auch Ihre Kosten- und Preiskalkulation sollte auf den Prüfstand. Höhere Löhne bedeuten steigende Personalkosten – diese sollten frühzeitig in Ihre Preisgestaltung einfließen, um wirtschaftlich tragfähig zu bleiben. Besonders betroffen sind kleinere Betriebe, die viele geringfügig Beschäftigte einsetzen. Sprechen Sie mit uns über notwendige Vertragsänderungen, Lohnabrechnungen und betriebswirtschaftliche Auswirkungen – wir unterstützen Sie gerne.

