Umsetzung der Grundsteuerreform; Landingpage von Bund und Ländern gestartet

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts (10.4.2018) wurde die Grundsteuer reformiert. Ab dem Jahr 2025 gelten nun neue Regeln für die Grundsteuer. In diesem Zusammenhang bewerten die Finanzämter zum Stichtag 1.1.2022 alle Grundstücke in Deutschland neu.

Wichtig für die Durchführung der Bewertung ist, dass für jede wirtschaftliche Einheit eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch eingereicht werden muss. Der Startschuss zur elektronischen Abgabe soll am 1.7.2022 fallen; nach derzeitigem Stand ist der 31.10.2022 grundsätzlich der letzte Termin für die Abgabe der Erklärungen. Zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 müssen auch Feststellungserklärungen für Grundstücke abgegeben werden, wenn bislang durch eine Grundsteuerbefreiung keine Einheitswerte vorliegen.

Die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes haben wie geplant eine Landingpage www.grundsteuerreform.de eingerichtet. Die Internetseite gibt Auskunft über Wissenswertes zur Reform und einen Überblick über die Regelungen der Länder.

Wer beispielweise nach dem Zeitpunkt sucht, ab wann die Finanzämter die Informationsschreiben an die Eigentümerinnen und Eigentümer versenden, kann über die Landingpage gehen und auf den Internetseiten der Länder fündig werden. Die Internetseiten der Länder sind sehr individuell gestaltet. Einige sind bereits eingerichtet, andere befinden sich noch im Aufbau.

Sofern Sie weitere Fragen zum Thema Grundsteuer und die Umsetzung der Reform haben oder wir Sie bei der Feststellungserklärung unterstützen sollen, könne Sie uns gerne kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da.

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