Steuerliche Behandlung der E-Bike-Überlassung an Arbeitsnehmer

Erfolgt die Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern, die keine Kfz sind, an Arbeitnehmer zur Privatnutzung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn und ohne Entgeltumwandlung, bleibt der geldwerte Vorteil aus der Nutzungsüberlassung lohnsteuerfrei.

Verzicht der Arbeitnehmer hingegen auf einen Teil seines Bruttoarbeitslohns (Entgeltumwandlung) und/oder handelt es sich bei dem Fahrrad um eine Kfz ist der geldwerte Vorteil grundsätzlich mit 1 %, bzw. 0,25 %* der auf volle Hundert Euro abgerundeten unverbindlichen Brutto-Preisempfehlung des Herstellers zu bewerten. Die 44 €-Freigrenze (ab 1.1.2020 50 €-Freigrenze) ist nicht anwendbar.

Hinsichtlich der Umsatzsteuer ist zu beachten, dass die lohnsteuerliche Kürzung der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer keine Anwendung findet. Der Nutzungsvorteil aus der zusätzlich zum Arbeitslohn geschuldeten Fahrradüberlassung ohne Entgeltumwandlung ist grundsätzlich steuerbar und steuerpflichtig und darf nach der 1 %-Regelung versteuert werden; die Umsatzsteuer ist aus diesem Wert herauszurechnen.

Im Falle einer Entgeltumwandlung ist Bemessungsgrundlage für den Nutzungsvorteil der Barlohnverzicht; die Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage nach der 1%-Regelung ist nicht zulässig. Hierbei ist aber die sog. Mindestbemessungsgrundlage zu beachten: Sind die zum Vorsteuerabzug berechtigenden Aufwendungen des Arbeitgebers höher als der Betrag der Entgeltumwandlung, stellen diese Aufwendungen die Untergrenze der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer dar.

*   Wurde das Fahrrad, welches kein Kfz ist, erstmals ab dem 1. Januar 2019 zur Verfügung gestellt, wird die Bemessungsgrundlage für das Jahr 2019 zur Hälfte; ab dem Jahr 2020 mit einem Viertel angesetzt.

Zurück

// Immer auf dem neusten Stand

Newsletteranmeldung

 

Bitte addieren Sie 6 und 8.
Copyright 2024 Audit Tax Consulting | DESIGN & SEO by 2P&M Werbeagentur
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close