DStV-Präsident Elster fordert mehr Zeit für Jahresabschlüsse und Steuererklärungen 2020!

Es zeichnet sich ab, dass die Überbrückungshilfe III bis Ende des Jahres 2021verlängert werden soll. Die Verlängerung der Überbrückungshilfe wird erneut enorme personelle Kapazitäten binden und die Kanzleiabläufe der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater beanspruchen. Die Kanzleien mit deren Mandanten sind nach wie vor in der Bearbeitung der laufenden Hilfen. On top müssen die Kanzleien bald mit den aufwendigen Schlussrechnungen für die verschiedenen Hilfspakete beginnen. Auch abseits der Überbrückungshilfen sei der Beratungsaufwand für den Mittelstand weiterhin hoch. So etwa durch die bis Jahresende verlängerten Bezugszeiten von Kurzarbeitergeld. Kurzum: Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzleien sind gefordert wie nie.

Daher fordert der DStV-Präsident Elster: „Kanzleien benötigen Entlastung bis 30.6.2022! Dazu zählt zum einen die Verschiebung der Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Veröffentlichung der Jahresabschlüsse der kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften. Zum anderen die Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020 bis zu diesem Zeitpunkt. Beide Maßnahmen haben sich bereits in diesem Jahr bewährt.“

Die Kanzleien leisten seit Beginn der Pandemie einen riesigen Beitrag zur Krisenbewältigung und tragen damit maßgeblich zur Rettung der Wirtschaft bei. Entgegenkommende verfahrensrechtliche Erleichterungen wieder bis auf den letzten Drücker hinauszuschieben, sind nicht angebracht.

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