14.12.2021 10:27
Änderung Mindestlohn 2022
Der gesetzliche Mindestlohn wird im Jahr 2022 zweimal angehoben. Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung seit Einführung im Jahr 2015:
Gültig ab |
Höhe (brutto) €/Zeitstunde) |
Rechtsgrundlage |
1.1.2015 |
8,50 |
§ 1 Absatz 2 Mindestlohngesetz |
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1.1.2017 |
8,84 |
Mindestlohnanpassungsverordnung |
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1.1.2019 |
9,19 |
II. Mindestlohnanpassungsverordnung 13.11.2018 |
1.1.2020 |
9,35 |
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1.1.2021 |
9,50 |
III. Mindestlohnanpassungsverordnung 9.11.2020 |
1.7.2021 |
9,60 |
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1.1.2022 |
9,82 |
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1.7.2022 |
10,45 |
Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für:
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
- Auszubildende unabhängig vom Alter (Achtung: Ab dem 1. Januar 2020 sind spezielle Mindestvergütungen zu beachten),
- Langzeitarbeitslose, während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit,
- Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet,
- Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient,
- Ehrenamtlich Tätige und
- Freiberufler und Selbständige.
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