Abgabe von Speisen in einer Betriebskantine

Ein Caterer, der in einer Betriebskantine Speisen portioniert, auf Mehrweggeschirr und -besteck ausgibt, sowie diese Komponenten zurücknimmt und reinigt, erbringt eine sonstige Leistung.

Die Abgabe von Speisen kann sowohl eine Lieferung (ermäßigter Steuersatz) als auch eine sonstige Leistung (allgemeiner Steuersatz) sein.

Der BFH hat nun mit Urteil vom 20.10.2021, XI R 2/21 klargestellt, dass die Ausgabe, Rücknahme und Reinigung von Geschirr und Besteck, auch in einem betrieblichen Aufenthaltsraum (Betriebskantine) beim Caterer als sonstige Leistung einzustufen ist, da der hierfür erforderliche personelle Einsatz keine Auswirkung auf den Ort des Verzehrs hat.

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